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Der Wachmann

9. Februar 2021 By M.M.


Mal ist es ein Buchhalter, der von Auschwitz, dann wieder ein Wachmann, auch von Ausschwitz, vor ein paar Tagen eine Sekretärin, KZ Stutthof.

Sie müssen sich für ihre Taten vor Gericht verantworten, Jahrzehnte nach dem Ende des Grauens.

Die Männer und Frauen, die spät aber immerhin vor Gericht stehen, haben eines gemeinsam: Sie sind uralt.

Klar kann man sich fragen, was das noch soll, eine 95-Jährige, einen 96-Jährigen für Verbrechen anzuklagen, die 75 Jahre und mehr zurückliegen.

Gestern hat mich diese Vergangenheit selbst eingeholt.

Mit dieser Schlagzeile:

Willentlich an Massenmorden beteiligt – ehemaliger KZ-Wachmann angeklagt

Der Mann, inzwischen 100 Jahre alt, soll von 1942 bis 1945 im KZ Sachsenhausen nahe Berlin „wissentlich und willentlich Hilfe zur grausamen Ermordung von Lagerinsassen“ geleistet haben. Es geht um Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen.

Im KZ Sachsenhausen wurde am 10. August 1943 um 21.15 Uhr mein Grossvater Heinrich Müller erschossen, meine Grossmutter Lina Müller-Stumpp am 11. August 1943, gemäss Totenschein um 22.25 Uhr.

Beide waren im Widerstand.

Es ist nie vorbei.

Kategorie: Einsichten Stichworte: Einsichten

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. gotte meint

    10. Februar 2021 um 10:27

    es gibt zum thema der späten prozesse und den juristischen besonderheiten einen eindrücklichen podcast von „Zeit Verbrechen“ zum fall demjanjuk. sehr empfehlenswert.

    https://www.zeit.de/2020-07/menschheitsverbrechen-ermordung-konzentrationslager-haeftlinge-kriminalpodcast?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F.

  2. away meint

    10. Februar 2021 um 07:07

    Kaum zu ertragen.
    Mögen sie in Frieden ruhen.
    Es ist nie vorbei.

  3. U. Haller meint

    9. Februar 2021 um 15:12

    Das ist ein Skandal sondergleichen, doch irgendwie verständlich, wenn man die Geschichte der jungen Bundesrepublik etwas verfolgt. Die Altnazis waren dort überall, in der Justiz, der Verwaltung, in den Ministerien, an den Universitäten, im Verfassungsschutz. Für Adenauer handelte es sich um Leute, „die von früher was verstehen“. Es waren vor allem die Juristen, die sowohl in der NS-Zeit wie auch danach als entnazifizierte geläuterte „Demokraten“ bestens funktionierten und die junge Bundesrepublik massgeblich prägten. Das wirkte nach. Sehr lange. Man fragt sich schon, wie unter solchen Voraussetzungen überhaupt ein demokratischer Rechtsstaat zustande kam. Empfehle das unlängst erschienene Werk „Das braune Netz“ zur Lektüre:

    https://www.deutschlandfunkkultur.de/willi-winkler-das-braune-netz-ein-ns-jurist-als-adenauers.950.de.html?dram:article_id=438832

    • Karl Linder meint

      10. Februar 2021 um 08:31

      Keine Vergangenheit, auf welche die beiden deutschen Staaten in der Nachkriegszeit stolz sein können, im übrigen auch die DDR nicht, die trotz ihrer ‚antifaschistischen‘ Staatsideologie viele Nazis auf die Karriereleiter brachten https://www.youtube.com/watch?v=3Vz40_W3OKA

  4. Patrick Loeb meint

    9. Februar 2021 um 15:09

    Wider das Vergessen!

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