Ehrlich, was das mit dem Eigenmietwert soll, habe ich noch nie begriffen. Ausser dass er für die Kantone eine ziemlich wichtige Steuereinnahme ist.
Die Begründung, man müsse diese Steuer bezahlen, damit Mietern Gerechtigkeit widerfahre, ist doch ziemlich absurd.
Was bitte hat denn der Hannes, ein guter Bekannter, in seiner Mietwohnung davon, wenn meine Frau und ich so tun müssen, als würden wir unser Haus für gutes Geld an irgendjemanden vermieten und damit unser Einkommen aufbessern?
Ich weiss, die abzugsfähigen Schuldzinsen und Unterhaltskosten.
Ersteres mag ja in der Hochzinsphase mal eine Rolle gespielt haben. Aber jetzt zahlen wir für unsere Hypothek gerade mal ein Prozent. Die Unterhaltskosten bei unserem zwölfjährigen Haus sind vernachlässigbar. Wir haben in Qualität investiert.
Die Rechnung: Der Eigenmietwert verdoppelt den aktuellen Zinssatz.
Die tiefen Hypothekarzinsen führen zur Freude von Herrn Lauber und Frau Herzog zu ständig steigenden Steuereinnahmen, die man nicht rechtfertigen muss.
Wir werden die Hypotheken auf unserem Haus nicht weiter amortisieren. Weil wir eigentlich sehr gut mit der Shared-Ownership mit unserer Bank leben können.
Schliesslich soll im Vermögensmix aus Rentenversprechen und Rücklagen der Immobilienbesitz kein Klumpenrisiko darstellen. Statt also die Hypothek vollends zu amortisieren, ist es sinnvoller, das Geld in anderen Anlagen für den Fall zu parkieren, dass man auf flüssige Mittel angewiesen ist.
Das findet unsere Bank übrigens auch ganz toll.
Denn für sie ist das Hypothekengeschäft nun mal auch bei dem 1-Prozentsatz immer noch eines. Sollten nämlich alle Häuslebesitzer ihre Hypotheken zurückbezahlen, hätten die ein Problem: Wohin mit all dem Geld?
Die Banken wären die grossen Verlierer der Abschaffung des Eigenmietwerts.
Damit wäre ich bei Frau Leutenegger-Oberholzer angelangt, die etwas von der hohen Hypothekarschuld der Schweizer schwafelte und meinte, ein guter Schweizer Hausbesitzer sei derjenige, der sein Haus vollständig amortisiere (es werden auch Frauen darunter zu finden sein.)
Was, siehe oben, absoluter Nonsens ist. Eine Immobilie ist eine Geldanlage und nicht mehr. Und wie bei jeder Geldanlage kann man sich verspekulieren. Zum Beispiel, wenn man sich nicht im richtigen Moment von ihr trennen kann.
Von wegen Herzblut und so.
Aber was Frau Leutenegger-Oberholzer ziemlich verdächtig macht, ist ihr doch überraschender Kampf für die Abschaffung des Eigenmietwerts. Hat sie auf die letzten Tage ihrer Nationalratszeit hin ihr Herz für die Hausbesitzer entdeckt?
Oder ist das ein Kampf unter Genossinnen, weil in Basel-Stadt Frau Herzog mit einer gigantischen Erhöhung des Eigenmietwerts nicht nur den Daig piesackt?
(Was in der Steuererklärung von Freunden zu einer Verdoppelung des Eigenmietwerts geführt hat.)
Bleiben wir also auf dem Boden der Tatsachen und die sehen so aus, wenn eine Sozialdemokratin sich so ins Zeug legt: Der Eigenmietwert wird nicht abgeschafft, weil er erstens durch den Kompromissfleischwolf des Berner Politbetriebs gedreht werden muss und zweitens Kantone und Gemeinden nicht so mir nichts dir nichts auf Hunderte von Millionen Steuereinnahmen verzichten können.
Das wäre nämlich die grösste Steuerreduktion seit Generationen.
Ergo: Am Ende wird nur der Name der Steuer gewechselt – Immobiliensteuer ersetzt Eigenmietwert.
Bruno Schmid meint
Steuern auf den Eigengebrauch (z.B. den Eigenmietwert) zu erheben heisst nichts anderes, als Steuern auf das Einkommenspotenzial zu erheben, das in dem Objekt liegt. Unter dieser Voraussetzung liegen noch grosse Möglichkeiten für den Staat brach. Zum Beispiel könnte von allen „Lebenspartnern“ welche unentgeltlich zu Hause arbeiten, Steuern auf einen Eigeneinkommenswert z.B. von 4000 Franken pro Monat verlangt werden. Was kann denn der Staat dafür, dass diese „Familienmanager“ ihr Einkommenspotenzial nicht realisieren? Dieses Beispiel soll lediglich die Absurdität der Besteuerung des Eigenmietwertes beleuchten. (So – und jetzt darf der „shitstorm“ losgetreten werden 🙂
Alex Schneider meint
Die Eigenmietwertbesteuerung ist gerecht, ist doch die Nutzung der eigenen Wohnung ein Ertrag wie jeder andere Vermögensertrag auch. Auch der Abzug von Hypothekarzins und –schuld ist sinnvoll wie der Abzug von anderen Schuldzinsen und Schulden.
In die richtige Richtung geht die Forderung der Initianten, die Rückzahlung von Hypotheken attraktiver zu machen. Das könnte durch die stärkere Bekämpfung der Steuerhinterziehung erreicht werden. Rückzahlungen von Hypotheken können vor dem Fiskus nicht versteckt werden, ausländische Obligationen hingegen schon. Ein anderer Weg wäre eine dem versteuerten Einkommen flexibel angepasste Versteuerung des Eigenmietwerts.
M.M. meint
„Die Eigenmietwertbesteuerung ist gerecht, ist doch die Nutzung der eigenen Wohnung ein Ertrag wie jeder andere Vermögensertrag auch.“
Kapier ich nicht. Ich fühle mich wohl in meinem Haus, das ist der Ertrag der aus der Investition?
Oder meinen Sie, das investierte Geld würde eine Rendite abwerfen, würde man es anlegen und das müsste versteuert werden?
Kann man auch mit einem selbstgenutzten Auto so handhaben.
Der letzte Satz gefällt mir am besten: Wer viel verdient, zahlt auch viel Eigenmietwert.