Es scheint, als hätten die gewählten Volksvertreter im Landkanton nicht den blassesten Schimmer davon, wie eigentlich ihr Kanton aufgrund der Verfassung tatsächlich funktioniert.
Die haben geschlagene zwei Tage über das Budget debattiert und wissen offensichtlich nicht, dass sie im Kanton Basel-Landschaft zum Budget – anders als etwa im Kanton Basel-Stadt – rein gar nichts zu sagen oder gar zu beschliessen haben.
Und sollte doch einmal ein sogenanntes Budgepostulat an die Regierung überwiesen werden, wie beispielsweise der Zustupf an die Grafikerschule in Basel oder die 85’000 Franken an die Wanderwegefreunde, dann sind diese Entscheide nicht mal das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind.
In der Verfassung kann man es nachlesen (§ 73):
Der Regierungsrat bestimmt die wichtigen Ziele und Mittel des staatlichen Handelns.
Er hält die jährlichen Ziele und Hauptaufgaben von Regierungsrat und Verwaltung im Jahresprogramm fest und legt es dem Landrat gleichzeitig mit dem Voranschlag zur Kenntnisnahme vor.
Zur Kenntnisnahme! Das Baselbieter Budget enthält nichts anderes, als ein paar Überlegungen, wie die Regierung im nächsten Jahr mit dem Geld umzugehen gedenkt.
Sie könnten auch mal wieder das Haushaltsgesetz studieren und dort nachlesen, dass „alle Ausgaben einer rechtlichen Grundlage bedürfen“.
Weil dem so ist, nimmt im Kanton Basel-Landschaft die Regierung die Überlegungen des Parlaments lediglich zur Kenntnis. Und macht dann was sie will. Will man mitreden, dann muss man halt die Verfassung ändern.
PS: Herr Wüthrich hat nicht die Beiträge gekürzt, sondern er hat bestimmt, dass nur noch den Grafikervorkurs besuchen darf, wer eine Matur hat. Punkt. Und das kann er ganz allein so festlegen. Da hat der Landrat überhaupt nichts zu bestellen. Mit dem Zusatzbatzen, das der Landrat ihm zuschoben hat, kann er machen kann was er will.
Hans-Markus Weber meint
Wohin Mittelmässigkeit von Regierungsrat, Verwaltung und Parlament führt, sieht man am Beispiel von Baselland. Die Lehrer, Staatsangestellten (der Landratspräsident ist angestellt im Baudepartement!) und die Gemeindevertreter vertreten im Parlament ihre Eigeninteressen und vergessen das Gesamtwohl des Kantons. Wieso führt die wiederholt geäusserte Kritik an den Geschäften der Gesundheitsdirektion nicht einmal zu einer PUK ? Wieso führen Verletzungen von Verfassung (Ausstandsregeln!) und Gesetzen nicht zu einer Rüge des Landrats? (LRV 2011-254 Zweckänderung einer Budgetposition „Die Umwandlung der Stelle in einen Projektkredit wurde durch die damalige Regierungsrätin Elsbeth Schneider und den ehemaligen Kantonsplaner veranlasst. Beschlüsse der Regierung oder des Landrats liegen dazu nicht vor.“)
Siro meint
1. http://www.baselland.ch/100-0-htm.273936.0.html -> § 66
2. http://www.baselland.ch/main_2010_001-htm.312148.0.html -> 2010/033
3. http://www.baselland.ch/310-0-htm.282527.0.html -> §§ 22 – 30a
M.M. meint
Lieber Siro – Sie müssen lesen UND verstehen. Siehe unten.
Siro meint
Lieber Herr Messmer, Sie müssen Ihren Kommentar oben lesen und den Ihrigen unten, dazwischen steht etwas, das der Komeptenz offenbar geholfen hat.
vince meint
Lieber MM,
Wenn man schon jemandem Imkompetenz vorwirft, sollte man sich selber vorher die entsprechende Kompetenz aneignen. Erstens; haben Sie den KV §73 nicht korrekt gelesen/verstanden (woran das liegt, bleibt offen), zweitens; steht in KV §66 deutsch und deutlich, dass der Landrat den Voranschlag im Rahmen des Finanzplanes fest setzt. Und dies unter dem Titel des §66, der da lautet „FinanzBESCHLÜSSE“ und was „beschliessen“ heisst, ist ja wohl zu verstehen, oder nicht?!
M.M. meint
Es sind auch noch Mails eingegangen zum Thema. Aber es ist eben nicht so eindeutig im Kanton Baselland.
Die Grundlage für das sogenannte Budget – den Begriff gibt es so im Kanton Baselland gar nicht – das Ding heisst Jahresplan oder Voranschlag.
Das Finanzhaushaltungsgesetz regelt lediglich, welche Ausgaben der Regierungsrat vornehmen darf.
Paragraph 3 legt fest, was es dazu braucht (Gesetz etc.)
Der Voranschlag (Jahresplan/Budget) ist die Ermächtigung an den Regierungsrat, die Rechnung des Kantons bis zum festgelegten Betrag zu belasten.
Im Voranschlag können sogar Ausgaben vorgesehen werden, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Die dürfen aber erst ausgegeben werden, wenn die Rechtsgrundlage vorhanden ist.
Andererseits kann der Regierungsrat Ausgaben, die er nicht mehr tätigen will, aus dem aus dem Voranschlag rausnehmen. Er muss die Ausgabe aber noch so lange tätigen, bis die Rechtsgrundlage gestrichen wird, unabhängig vom Voranschlag (Paragraph 23).
Mit anderen Worten ist das Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Basel-Landschaft so formuliert, dass die Regierung mehr oder weniger machen kann, was sie will, weil die sogenannten Budgetanträge lediglich Wünsche sind, in vielen Fällen nicht verbindlich.
Die Ausnahme von dieser Baselbieter Regel bildet einzig ein Budgetpostulat zu einem ganz bestimmten Konto. Dann können keine Verschiebungen vorgenommen werden.
Ein weiterer Gummiparagraph ist der, der besagt, dass vom Regierungsrat „die Kredite sparsam und wirtschaftlich“ zu verwenden seien. Damit ist gesagt, dass der Regierungsrat in jedem Fall selbst entscheidet, wie viel er ausgibt.
Ein weiterer lustiger Satz ist der: „Kredite sind grundsätzlich für den umschriebenen Zweck zu verwenden.“ Man beachte das Wort „grundsätzlich“. Dieses Wort lässt im Prinzip alles offen.
Interessant ist auch dieser Satz: „Nicht verwendete Voranschlags- oder Nachtragskredite verfallen am Ende des Rechnungsjahres.“ Allerdings nicht ganz, „höchstens“ 10 Prozent kann der Regierungsrat im nächsten Jahr verwenden, wie es im in den Sinn kommt. Budgepostulat hin oder her.
Wenn der Regierungsrat mehr Geld ausgibt als durch den Landrat bewilligt, dann hat er jede Menge Gründe, nicht mal einen Nachtragskredit zu beantragen, zum Beispiel wegen „unvorhergesehenen Ausgaben“ und „betriebsnotwendigen Umstellungen“. In keinem dieser Fälle muss er das Parlament oder eine Kommission konsultieren.
Aus all diesen und noch weiteren Gründen bleibe ich dabei, dass die Budgetdiskussion in Kanton Baselland ein Witz ist. Es wird lediglich um eine Finanzskizze für das kommende Jahr geschnorrt wird und nicht wie in anderen Kantonen oder Länder um verbindliche Beschlüsse.
Vielleicht wäre es mal an der Zeit, die Finanzkommission würde sich die Sache mal näher anschauen.
Noch etwas zum Schmunzeln: Im Voranschlag des Regierungsrates für das Jahr 2011 war ursprünglich ein Defizit von 91 Mio. Franken vorgesehen. Durch Glücksmomente für Herrn Ballmer wurden es lediglich 77 Mio. Franken. Im Moment sind wir bei über den Daumen gepeilt 63 Mio. Franken Defizit. Dies obwohl der von den Medien und anderen geplagte Herr Ballmer Millionen mehr ausgeben musste als vorveranschlagt. Die Steuern sprudelten üppiger als geplant.
vince meint
Lieber MM, sorry, SIE müssen lesen und verstehen. Ihr obiger Wortschwall zeigt nur, dass Sie vergebens versuchen, sich raus zu reden. Was Sie in Ihrer Rechtfertigung sagen, hat nix mit Ihrem Header zu tun. Der Landrat genehmigt den Etat, punktum; da gibts nix zu deuteln.
M.M. meint
Na klar doch: „..setzt im Rahmen des Finanzplanes den jährlichen Voranschlag fest.“
Und genau diese Formulierung – gepaart mit den Beispielen, die ich oben dargelegt habe, ist eben das unverbindlich an der Sache.
Im Kanton Basel-Stadt heisst es klipp und klar und verbindlich:
Der Grosse Rat beschliesst …. das Budget.
Das ist nun mal etwas anderes, weil in Basel eine ganz andere Verbindlichkeit dahinter steht.
Vince meint
Lieber MM, da Sie ja eh immer alles besser wissen und ich jetzt einen Weihnachtsbaum kaufen gehen muss, mich deshalb nicht mehr im Nabel der Welt, aka. arlesheimreloaded, tummeln kann, entgegne ich mit dem Kurzargument: „Chabis“.
jean jadespring meint
Lediglich aus der Verfassung zu zitieren ohne das Finanzhaushaltungsgesetz einzubeziehen, ist inkompetent.
In letzterem (www.baselland.ch/310-0-htm.282527.0.html)
§§34-35.
M.M. meint
Es ist etwas problematisch, hier so schriftlich eine Diskussion zu führen.
Aber die Sache ist halt so: Die Landräte können in der Tat den einen Knopf oder den anderen Knopf drücken. Und das sieht dann so aus, als hätten sie dem Voranschlag zugestimmt.
Doch zu meinen, sie hätten damit auch den Haushalt des Kantons Basel-Landschaft abgesegnet, ist ein Irrtum.
Dieses Jahr war es ja noch viel grotesker. Im Grunde genommen hätte sich jegliche Diskussion erübrigt. Denn wirklich zur Sache geht es im März mit dem Sparpaket.
Das bedeutet, dass die Beschlüsse, die anlässlich der Voranschlagsdebatte gefasst wurden, bis März von der Regierung sowieso schubladisiert werden.
Diejenigen, die also für die Wanderwege waren (Herr Ballmer hat die Landräte übrigens darauf hingewiesen, dass das Parlament einen solchen Entscheid gar nicht fällen könne, weil es keine gesetzliche Grundlage für die Wanderwege gäbe – ist Teil des Beitrags an Tourismus BL – worauf gesagt wurde, sie wollten das jetzt trotzdem tun, also haben sie es getan) oder für die Grafiker, werden im März möglicherweise zum Sparpaket Ja sagen und damit ihren Voranschlagsentscheid gleich wieder bachab schicken.
Die Landräte werden im März erstmals tatsächlich etwas zum Haushalt des Kantons Basel-Landschaft zu sagen haben. D.h. nicht zu den Franken und den Rappen, sondern zu den Gesetzen, die geändert werden müssen (siehe oben).
Da gibt es beispielsweise eine Gesetzesänderung, wonach künftig die Richter nicht mehr vom Volk sondern vom Landrat gewählt werden sollen. Aber das ist wieder ein anderes Thema.
Ich bin übrigens seit 1975 im Thema Landrat und Baselbieter Politik vertraut. War auch mal zwischendurch Landratsberichterstatter (mit grosser Unlust).