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Bei den Baselbieter Beamten gilt die Devise: Rette sich, wer kann

2. Mai 2013 By M.M.

Herr Wüthrich hat seinen Lehrern am Montag eine E-Mail mit Anhang geschrieben. Bis Dienstagabend, so die Botschaft, sollen alle Lehrer, die 60 sind, noch schnell kündigen. Denn nur wer bis am 30. April seine Kündigung eingereicht hat, kann noch von den überaus grosszügigen Frühpensionierungsregelung des Kantons Basel-Landschaft profitieren.

Dieser Brief wird, sofern denn befolgt, den Kanton Baselland Millionen kosten.

Doch es sind nicht nur die Lehrer, die sich in den letzten Monaten frühzeitig vom Staatsdienst verabschiedet haben. Auch andere Mitarbeiter des Kantons, von staatsnahen Betrieben und auch Gemeindeangestellte nahmen den Hut.

Man kann es so auf den Punkt bringen – bei den Baselbieter Beamten im Kanton, auf den Gemeinden, in staatsnahen Betrieben mit kantonaler Pensionskasse gilt die Devise: rette sich wer kann.

Und weshalb sollten sie das nicht tun, ich meine, derart viel Geld fürs Nichtstun bekommt man nicht alle Tage rübergeschoben.

Ab Herbst heisst es für die Kantons- und Gemeindeangestellten: malochen für die Rentner.

Die nachrückende Staatsangestelltengeneration wird Millionen ins System einschiessen müssen. Und die Steuerzahler erst recht.

Eine Schätzung lautet, dass im Kanton bis zu 300 Lehrer, darunter sehr viele Männer, die Möglichkeit gehabt haben, bis Dienstagabend auf den Zug aufzuspringen.

And guess what: nicht wenige werden angesichts des personellen Engpasses im Lehrberuf mit einem neuen Vertrag weiterarbeiten.

Was diese Übungs kostet und wieviele Staats- und Gemeindeangestellte sich vorzeitig in den Ruhestand verabschiedet haben, wäre ein Vorstoss im Landrat wert.

Oder eine Recherche der 4. Gewalt.

Kategorie: Politik Stichworte: Basel-Landschaft

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Kommentare

  1. Henry Berger meint

    2. Mai 2013 um 10:28

    Der guten Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen, dass eine Kündigung bis zum letzmöglichen Tag bei der betreffenden Stelle EINGETROFFEN sein muss, d.h. eine am 30. April abgesandte Kündigung, welche erst am 2. Mai 2012 in Empfang genommen werden konnte, erfüllt die Formvorschriften einer Kündigung per Ende April nicht. Dies gilt auch bei Kündigungen z.B. von Krankenkassen und führt immer wieder zu Verdruss, weil auch hier eben NICHT die Postaufgabe massgebend ist sondern der Empfang.

    Wäre ja interessant zu wissen, ob es hier zu rechtlichen Auseinandersetzungen aufgrund der formellen Voraussetzungen kommt – geht es doch bei beiden Seiten um eine schöne Stange Geld…

    • Henry Berger meint

      2. Mai 2013 um 10:34

      resp. es wäre geradezu skandalös, wenn es nun, d.h. nach dem 30. April zu “wir-wollen-jetzt-doch-nicht-so-kleinlich-sein”-Kündigungen kommen würde – die Sache entbehrt nicht einer gewissen Brisanz.

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