Schlagezeile in der bz:
Immer häufiger wollen Eltern, dass ihre Kinder auf das Ersparte verzichten.
Damit da jetzt keine Missverständnisse entstehen: Die Kinder sollen nicht auf ihr eigenes Erspartes verzichten, sondern auf das der Eltern.
Weil es sich offenbar so eingebürgert hat, dass das Angesparte der Eltern, sind sie denn mal in Pension gegangen, irgendwie den Kindern gehört.
Das habe ich noch nie so richtig verstanden.
Weil wir das Geld, das wir angespart haben im Verlaufe der letzten Jahre auch selbst verdient haben. Weshalb wir uns das Recht nehmen, über dieses Geld so zu verfügen, wie wir es uns vorstellen.
Wenn es schlecht läuft, gehen Anne und ihre Geschwister auch nach dem Tod des zweiten Elternteils leer aus. Theoretisch könne der verbleibende Elternteil sein ganzes Vermögen verbrauchen.
„Wenn es schlecht läuft“ – aber hallo? „Sein ganzes Vermögen verbrauchen“ – und jetzt?
Was viele, die in Pension gehen, nicht auf dem Radar haben, ist die schleichende Entmündigung jenseits der 65.
Kreuzfahrt ja, aber dann bitte schön auch zweimal die Woche die Enkel hüten.
Ich kann auf beides verzichten.
Wir gestalten unser Leben so, wie es uns passt. Wir haben lange genug uns den Bedürfnissen unserer Kinder angepasst, was ja durchaus okay war und auch Spass gemacht hat.
Aber jetzt kümmern sie sich um ihren Kram und wir uns um den unseren. Und das ist auch gut so.
Es gibt ein Leben nach den Kindern.
Wir haben das schon vor Jahren geregelt. Juristischer Tipp: Es braucht dazu nicht das Einverständnis der Kinder per Unterschrift. Wir haben das (mit Hilfe der familieninternen Juristen) bei einem Notar im Kanton Zug geregelt. Dort muss man keine aufwendige Inventar- und Vermögensaufstellung vorlegen.
Vielleicht muss ich das Thema nächsten Mittwoch in meiner BaZ-Kolumne ausführlicher beackern.
Rudolf Mohler meint
Das Wichtigste übersehen offenbar Kinder genauso wie der Autor M.M.
In unserem Konzept bezüglich der Altersvorsorge gilt immer noch das Drei-Säulen-Prinzip:
1. Säule Existenzsicherung (AHV)
2. Säule: Sicherung des gewohnten Lebensstandards (PK)
3. Säule: Private Absicherung
Somit ist vorhandenes Vermögen zuerst den Versicherten zu ihrer ganz persönlichen Lebensgestaltung zugeordnet.
Wenn dann am Schluß noch etwas übrig bleibt – wohlan, dann bekommen es die Erben.