Zumindest kommt es auf das raus, wenn morgen die Baselbieter Regierung, wie man hört, den 8. Februar 2015 als Termin für die Regierungsrats- (und Landrats)wahlen festlegen wird.
Auf Vorschlag von Herrn Reber.
Der kann sich freuen. Denn wenn am 6. Januar die Wahlunterlagen bei den Wählern eintreffen werden, ist der Mist geführt.
Den Dezember als Wahlkampfmonat kann man sowieso streichen, die Leute haben dann wirklich anderes zu tun. Zudem fällt Weihnachten auf einen Mittwoch.
Und im Januar hat von den Parteien eh niemand mehr Lust, einen Wahlkampf zu betreiben, bei dem es um nichts geht, weil jeder, der das Etikett „bisher“ aufgeklebt hat, als gewählt betrachtet werden kann.
Die Büza tritt geschlossen an, womit der Pegoraro-Ersatz keine Stricke zerreissen muss, sprich – die FDP sich einen teuren Wahlkampf ebenso wie die anderen ersparen kann.
Wann also soll denn da ein Wahlkampf stattfinden, der diesen Namen verdient? Im November oder im Oktober etwa?
Ergo: Wir gratulieren Herrn Reber zur Wiederwahl.
Isaac Reber meint
Sapperlot, das ist jetzt aber mal ein echter Primeur: nicht einmal ich selbst wusste bisher, dass es an mir ist, Wahl- und Abstimmungstermine festzulegen oder nur schon vorzuschlagen 🙂
h.s. meint
Gesetz
über die politischen Rechte
§ 25 Anordnung
1 Die kantonalen Wahlen werden vom Regierungsrat angeordnet.
Trotzdem gratuliert zum Wiederwahl.
Isaac Reber meint
ja eben, dann halt etwas präziser: ich bin nicht „der Regierungsrat“, sondern einer von fünf, und die Vorschläge kommen nach meinem Kenntnisstand von der Kandeskanzlei, was mir zweckmässig scheint.
h.s. meint
Ich wollte ja nur darauf hinweisen, dass eben die Regierungsrat die Wahltermine festlegt. In theorie auch die Abstimmungstermine, aber da folgt die Regierrungsrat immer die nationale Termin, die Jahre in Voraus festgelegt werden. Aber nun zum Gretchenfrage: Ist die Termin von 8.2.2015 Richtig?
e.winter meint
Frage: wie kommen Sie darauf, dass Frau Pegoraro nicht mehr antritt?