Lehrpersonen proben den Aufstand.
Mit Copy+Paste-Briefen gelangen in einer orchestrierten Aktion die Staatsangestellten im Schulbereich an Landratspersonen in verschiedensten Fraktionen.
Man solle den einprozentigen Lohnkürzungsentscheid gefälligst zurücknehmen.
Ich denke nicht, dass diese Aktion zum gewünschten Resultat führt.
Zu dieser Aktion passt aber mein Mittwochskommentar in der BaZ von morgen.
Auszug:
„Wir walzen das Wirken von Herrn Wiedemann deshalb derart breit aus, weil er die Spitze eines Problems darstellt, dessen sich die politisch interessierten Citoyens zu wenig bewusst sind: Die Macht der Staatsbeamten im politischen Betrieb des Landkantons.
Wenn der Landrat, trotz Staatsangestelltenprotest im Rat und Büro, eine bescheidene Lohnkürzung von einem Prozent beschliesst, stehen kurze Zeit später 1’400 Staatsangestellte mit einer Beschwerde auf der Matte.“
Meury Christoph meint
Der fehlende Teuerungsausgleich dürfte jetzt nichts das stärkste Argument gegen die 1%-Lohnkürzung sein.
Jahresteuerung 2011: -0,2 Prozent
Jahresteuerung 2012: -0,7 Prozent
Jahresteuerung 2013: -0.2 Prozent
Jahresteuerung 2014: 0.0 Prozent
Jahresteuerung 2015: -1.1 Prozent
Städter meint
Dann müssten die Lehrer noch draufzahlen, in dem Fall? Gibts dazu ein Bundesgerichtsurteil? 😉
Meury Christoph meint
Der Reihe nach: 1. mediales Aufschreien & grosser Wirrwarr, 2. Marschhalt, 3. Gutachten, 4. Gegengutachten, 5. Gerichtsurteil, 6. Bundesgerichtsentscheid. Dann: Nachdenken.
Bringold Margareta meint
Nachdenken? Wer? Schön wärs.
Layer Christoph meint
Wie haben sich die Krankenkassenprämien entwickelt, die erstaunlicherweise nicht im Warenkorb enthalten sind? Bin nicht Lehrer…
angrymonk meint
Vielen Dank für die Klarstellung, das Argument wird bereits seit Jahren vorgebracht und entbehrt jeder Grundlage.