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#AV2020: Überraschung vom Treuhänder

15. August 2017 By M.M.

Vor ein paar Wochen, als wir den Jahresabschluss unserer Firma besprachen, hat mich unsere Treuhandgesellschaft mit der Mitteilung überrascht, dass ab kommenden Jahr der Freibetrag von 1’400 Franken monatlich für weiterarbeitende AHV-Bezüger gestrichen worden sei.

Wer darüber hinaus verdient, muss schon heute AHV bezahlen.

Immerhin sind bereits rund 25 Prozent der Altersgruppe 65+, die auch nach der ordentlichen Pension weiter beschäftgt sind.

Morgen befasse ich mich in der BaZ mit der Rentenabstimmungsvorlage vom 24. September. Ich werde nein stimmen.

Dem politischen Personal in Bern scheint die Kraft abhanden gekommen zu sein, aufgrund allseits anerkannter Fakten, nachvollziehbare Schlüsse zu ziehen. Weshalb es sich in letzter Zeit bei Abstimmungsvorlagen weniger um der Sache dienliche Geschäfte handelt, als um Ergebnisse eines Last Minute-Geschachers. Damit beleidigt man die Intelligenz des Souveräns.

Ich hätte lieber über die Vorlage des Bundesrates abgestimmt.

Kategorie: Politik Stichworte: Einsichten

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Kommentare

  1. Claude Houriet meint

    15. August 2017 um 16:23

    Betreffend Freibetrag: was ist die Quelle die deine Treuhand benutzt um eine solche Aussage zu machen? Tönt nach erster April Scherz! Kannst du nachfragen?

    • M.M. meint

      15. August 2017 um 16:44

      Ist überhaupt kein Scherz, guckst du hier: Beitragspflicht erwerbstätiger Personen im Rentenalter

      Wenn du die Maximalrente beziehst und Selbstständig bist, bedeutet das eine Steuererhöhung von 10.25%.

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