Wir könnten, weil es gerade aktuell ist, im Zusammenhang mit der Fusionssimulation noch die Frage stellen: An was erkennt man den Dödel unter den Parlamentariern (Frauen sind in dieser Formulierung eingeschlossen)?
Klar doch, es gibt genügend Leute, die meinen, es handle sich bei den Mannen und Frauen in den Parlamenten durchwegs um Dödel. Jedoch: auf diese billige Tour wollen wir hier nicht punkten. Das wäre unter dem Niveau der geschätzten Leserschaft.
Obwohl…
…die Aussage von Herrn Kirchmayer, Landrat der Grünen und Initiator der Fusionsinitiative, auf bazonline:
Die Regierungen haben nun wirklich Wichtigeres zu tun.
…statt sich um die Kantonssimulation zu kümmern, für einen gewählten Landrat ziemlich dödelig ist.
Denn die Regierung hat in dieser Sache ohne Parlament überhaupt nichts zu entscheiden. Müsste er wissen. Schliesslich gibt es auch im Kanton Baselland, auch wenn das manchmal in Vergessenheit gerät, noch so etwas wie Gesetze.
§ 35 Postulat
1 Mit dem Postulat kann der Landrat:a. den Regierungsrat beauftragen, einen bestimmten Gegenstand zu prüfen, ihm über die Abklärungen zu berichten und Antrag zu stellen;
b. den Regierungsrat in seinem eigenen Kompetenzbereich zu einem bestimmten Vorgehen oder Verhalten einladen.
2 Ratsmitglieder, Kommissionen und Fraktionen können dem Landrat Postulate unterbreiten.
3 Überwiesene Postulate verpflichten den Regierungsrat zur Prüfung und Berichterstattung innert einem Jahr. Der Landrat kann die Frist verlängern oder verkürzen.
Mit anderen Worten: es ist allein am Landrat zu entscheiden, ob die Simulation auf die lange Bank geschoben werden soll oder nicht.
Was die Baselbieter Regierung mit den Basler Kollegen besprochen hat, ist demnach unter „Small Talk“ einzuordnen.
Nun ist es schon so, dass dieses Parlament in seiner Mehrheit in dieser Sache lieber unschuldig im Wald herumpfeifft. Doch Gesetz ist Gesetz: Bereits seit dem 27. Januar 2012 ist die Antwort der Baselbieter Regierung ans Parlament überfällig.
Wundert das jemanden? Mich nicht.
Schneider-Schneiter meint
Der im Januar 2011 vom Landrat überwiesene Auftrag an die Regierung lautet:
….Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten, gemeinsam mit dem Regierungsrat
des Kantons Basel-Stadt im Sinne eines Zukunftsmodells das Szenario eines gemeinsamen
Kantons Basel zu simulieren oder für eine derartige Simulation eine geeignete Institution zu
mandatieren (etwa ein Institut der Universität oder der FHNW oder eine private Organisation
wie beispielsweise die Regio Basiliensis oder Avenir suisse) und dem Landrat darüber zu
berichten….
Es heisst in meinem Vorstoss nicht, dass der Regierungsrat gebeten wird zu prüfen, ob eine Simulation Sinn machen würde. Diese Überweisung enthält bereits den direkten Auftrag eine Simulation durchzuführen im Sinne von „prüfen und berichten“. Wer nun sagt, dass man dazu eine Kreditvorlage braucht, erinnere ich daran, dass die Regierung für Beratungsaufträge im Rahmen des Entlastungsprogrammes mehrere tausend Franken aus irgendeinem Portokässeli genommen hat. Fact ist, dass sich die Regierung 19 Monate Zeit gelassen hat für den Entscheid nichts zu tun. Fact ist, dass die Regierung die Simulation nicht will, weil sie das Resultat fürchtet. Fact ist auch, dass es ihr dabei völlig gleichgültig ist, was der Landrat entschieden hat. Ich kann nur hoffen, dass sich der Landrat dieses Vorgehen nicht gefallen lässt.
Siro meint
Das ist das normale Vorgehen eines Postulates. Nur weil es von den Verfassern als überwichtig eingestuft wird, kann der Regierungsrat nicht die Verfassung und das (Landrats-)Gesetz umgehen. Wenn die Verfasser etwas unbedingt wollen, dann gibt es andere parlamentarische Mittel. (siehe älteren Beitrag unten)
Im Übrigen gehört das Postulat sowieso abgeschafft. Informationen kann man sich auch mit einer Interpellation holen. Die Regierung zu einem Handeln einladen, kann man im Vorzimmer. Das Parlament sollte sich endlich einmal auf seine (verfassungsmässigen) Kompetenzen beschränken: Gesetzgebung, Budget und Oberaufsicht.
Kirchmayr meint
„Nun“ vs. „kurzfristig“
Mein Orginalzitat lautete: „die Baselbieter Regierung habe KURZFRISTIG wirklich Wichtigeres zu tun….“. Man denke an die Pensionskassensanierung, die tiefrote Rechnung, die Spitalpolitik, die Wirtschaftsförderung,………..
Für einen Redaktor mag zwischen „kurzfristig“ und „nun“ kein grosser Unterschied sein, aber damit MM ruhig schlafen kann, sei dies hier klargestellt. Meine Meinung zu den strategischen Prioritäten sollte eigentlich hinlänglich bekannt sein.
h.s. meint
Die Frage ist nicht den Prioritätensetzung durch den Regierungsrat, sondern demokratieverständnis. Wenn es einen Auftrag des Landrats gibt, wird er ausgeführt. Der Landrat und nicht der Regierungsrat entscheidet. Dass dies wichtig ist hat der Landrat in Mehrheit beschlossen. Wenn der Regierungsrat überfordert ist mit andere Aktivitäten, kann er den Landrat um weitere Finanzmittel angehen oder der Landrat entbindet den Regierungsrat vom Auftrag. Wenn der Regierungsrat (sogar wenn er überfordert ist) sich selber entbinden darf, kann man Landrat Kirchmayr stark entlasten. Dann braucht es kein Landrat mehr, da Postulaten und Motionen des Landrats kaum mehr Wert hätten als Petitionen der Bevölkerung.
M.M. meint
Zitat nicht vorlegen lassen? Blöd, sollten Sie tun, sie wissen ja…. 🙂
Siro meint
„Berichterstatten“ heisst nicht, dass das Geforderte umgesetzt werden muss. Es muss über die Abklärungen berichtet und zu den Anträgen Stellung genommen werden. In der Regel erfolgt in neun von zehn Fällen auf die im Bericht beschriebenen Abklärungen ein Antrag auf Abschreiben. Selten – und aus Ermessen des Regierungsrates – ein Kreditantrag oder ein Entwurf für eine Gesetzesrevision. Das Postulat ist das falsche Mittel, wenn man etwas will: Der Regierungsrat wird mit dem Postulat nur aufgeforderten, zu den Anträgen des Landrates zu prüfen und zu berichten bzw. der Regierungsrat wird in SEINEM Kompetenzbereich zu einem Verhalten eingeladen. Das ist eben Gewaltenteilung. Will der Landrat etwas, muss er eine Motion für einen Kredit einreichen oder er kann mit der Parlamentarischen Initiative einen Erlass bewirken. Dank des sehr offenen Gesetzesbegriffs des Kantons Basel-Landschaft wäre das sehr wohl möglich.