Die Beweise, die gegen den nicht genannten Basler Regierungsrat vorliegen, müssen erdrückend sein.
Darauf weist nicht nur der Antrag hin, einen ausserkantonalen Staatsanwalt mit der Untersuchung zu beauftragen, sondern auch der Umstand, dass eine solche Untersuchung just zu Beginn der heissen Wahlkampfphase gegen einen Konkurrenten in Regierung angeordnet wurde.
Denn handelte es sich um eine Bagatellanschuldigung, von der Magistratspersonen immer mal wieder betroffen sind, hätte die Basler Regierung wohl kaum vor den Wahlen derart starkes juristisches Geschütz aufgefahren.
Die Basler Regierung wird also den Antrag der Basler Staatsanwaltschaft sehr wohl auf eine mögliche Verschiebungstauglichkeit bis nach den Wahlen geprüft haben. Die Basler Regierung kann sich keinen Mehrheitsentscheid leisten, wo sich dann ein paar Monate später herausstellt, da sei eigentlich nichts an der Sache drangewesen.
Denn um wen es sich auch immer handelt, der oder diejenige ist politisch erledigt. Er oder sie müsste sein / ihr Amt niederlegen und nicht mehr zu den Oktoberwahlen antreten.
Wenn wir die Spekulationen aufnehmen, es könne sich beim Angeschuldigten um Herrn Eymann handeln, dann werden die Karten im bürgerlichen Lager wohl völlig neu gemischt. Und nicht nur bei den Regierungsratswahlen. Denn die LDP wäre damit weg vom Fenster.
Sollte es sich jedoch um jemanden aus dem linken Regierungslager handeln, wäre es mit der linken Mehrheit in der Regierung vorbei.
Was sich da in Basel abspielt, ist schlicht unglaublich.