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#AHV: Hört auf zu jam­mern

12. Oktober 2015 By M.M.

imageEs ist ja schon ­in­ter­essant, wie die­se AHV-Pen­si­ons­kas­sen-De­bat­te von de­nen ge­führt wird, die noch voll im Saft sind. Wäh­rend die ei­ne Hälf­te glaubt, mit 70-­Fran­ken-Goo­dies (bei wem ei­gent­lich?) punk­ten zu kön­nen, be­haup­ten an­de­re, dass für der­ar­ti­ge Scher­ze nun wirk­lich kein Geld mehr vor­han­den sei. Ei­nig­keit herrscht von links bis rechts je­doch dar­in, dass «wir Al­ten» in gros­sem Stil Ren­ten­klau be­trei­ben, weil wir uns par­tout wei­gern, uns im Sin­ne ei­ner «Pen­si­on Cor­rect­ness» um­wand­lungs­satz­kon­form ins Jen­seits zu ver­ab­schie­den. ­Ei­nig­keit herrscht dar­in, dass das Ren­ten­al­ter für Frau­en auf 65 er­höht wer­den muss. Sonst geht al­les den Bach run­ter.

Ich las­se es jetzt mal blei­ben, mich zu wie­der­ho­len und von der In­fra­struk­tur, die wir be­zahlt ha­ben, den Aus­bil­dungs­kos­ten, die wir ge­tra­gen ha­ben, von den Pen­si­ons­kas­sen­ver­lus­ten beim Stel­len­wech­sel, die wir zu­guns­ten un­se­rer Vä­ter-Müt­ter-Ge­ne­ra­ti­on hin­neh­men muss­ten, von den Trans­fer­leis­tun­gen von uns da­mals Jun­gen zur ers­ten AHV-Ge­ne­ra­ti­on zu schrei­ben.

Nein, ich kom­me gleich rich­tig zur Sa­che: Das Ge­jam­mer der der­zeit und hof­fent­lich noch für ein paar wei­te­re Jah­re voll im Saft ste­hen­den Jung­män­ner (von Frau­en liest man kaum et­was zum The­ma), geht mir ziem­lich auf den We­cker. Und zwar des­halb, weil es ih­nen an Fan­ta­sie, nein, am Wil­len fehlt, statt ih­rer völ­lig un­be­grün­de­ten Angst vor ei­nem Al­ter oh­ne Geld kon­kre­te ­Lö­sun­gen auf den Tisch zu le­gen und für die­se halt auch po­li­tisch zu kämp­fen. Weil sie von uns kein Geld mehr be­kom­men wer­den, son­dern die­se Sa­che nun selbst un­ter sich aus­ma­chen müs­sen. Es gä­be zwei Lö­sun­gen.

Die ei­ne, we­nig rea­lis­ti­sche: Die zwei­te Säu­le wird zum per­sön­li­chen Spar­topf er­klärt, d. h., es gibt so lan­ge Geld, wie wel­ches vor­han­den ist. Be­freit von ei­nem po­li­tisch fest­ge­leg­ten ­Um­wand­lungs­satz könn­te je­der mo­nat­lich so viel Ren­te be­zie­hen, wie er/sie fürs Le­ben glaubt ­brau­chen zu müs­sen. Ei­gen­ver­ant­wor­tung ist das Stich­wort da­zu.

Die zwei­te Lö­sung ist die ein­zig mög­li­che, um die­se Dis­kus­si­on oh­ne En­de auf Jah­re hin­aus zu er­le­di­gen: Das vor Jahr­zehn­ten völ­lig will­kür­lich fest­ge­leg­te Ren­ten­al­ter 65 wird ab­ge­schafft. So­wohl für Män­ner als auch für Frau­en. So­wohl für Bau­ar­bei­ter als auch für Uni­pro­fes­so­ren. Denn die­ses ist Dreh- und An­gel­punkt der sich schon seit Jah­ren im Kreis dre­hen­den Ren­ten­dis­kus­si­on.

Statt­des­sen kann sich je­der ab – von mir aus – 60 aus dem Be­rufs­le­ben ver­ab­schie­den und sonst was ma­chen. Je­der­zeit und un­ab­hän­gig von ei­nem Stich­tag. Er oder sie muss dann kei­ne ­Ren­ten­kür­zung mehr hin­neh­men, weil es den Be­zugs­punkt «65» nicht mehr gibt.

Hin­ge­gen wird auf den Tag des Ren­ten­be­zugs in­di­vi­du­ell die ­sta­tis­ti­sche Rest­le­bens­zeit er­rech­net, was ei­ne re­la­tiv ein­fa­che ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Auf­ga­be ist. Der er­rech­ne­te Fak­tor ist dann satz­be­stim­mend für die Pen­si­ons­kas­sen­zah­lun­gen aus der zwei­ten Säu­le und legt die Ren­ten­hö­he der AHV fest. Dä­ne­mark und Hol­land ge­hen be­reits die­sen Weg. Ab­wei­chun­gen oder Ab­fe­de­run­gen vom Grund­prin­zip für die­se oder je­ne Kli­en­tel über­las­sen wir der ak­ti­ven Ge­ne­ra­ti­on.

Apro­pos Ren­ten­klau: Ab­ge­schafft wür­de mit die­sem mo­di­fi­zier­ten Ren­ten­sys­tem auch die ­Ehe­gat­ten­ren­te. Ich se­he nun wirk­lich nicht ein, wes­halb wir mo­nat­lich auf 1400 Fran­ken ­ver­zich­ten müs­sen, wenn so­wohl sie als auch ich so viel in die AHV-Kas­se eingezahlt ha­ben, dass je­der von uns die Ma­xi­mal­ren­te er­reicht.

Zuerst erschienen in der Basler Zeitung vom 23. September 2013.

Kategorie: Politik Stichworte: BaZ-Kolumne

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Kommentare

  1. Baresi meint

    12. Oktober 2015 um 17:50

    Meinen Sie mit «Ab­wei­chun­gen oder Ab­fe­de­run­gen vom Grund­prin­zip für die­se oder je­ne Kli­en­tel über­las­sen wir der ak­ti­ven Ge­ne­ra­ti­on.» z.B. die Frage, ob jeder der mit/ab 60 arbeitslos ist/wird, nicht mehr wählen kann und sich aus dem Arbeitsleben in die AHV verabschieden muss? Falls ja, genau das hätte mich nun interessiert.

    @ Berger. Wenn die Ehe­gat­ten­ren­te abschaffen, dann bitte auch gleich ein Steuersystem einführen, bei dem der Zivilstand und die Lebensform auch keine Rolle mehr spielt.

  2. Grummel meint

    12. Oktober 2015 um 15:55

    Die «Kleinen» jammern nicht: Die sind diesem System komplett ausgeliefert.

  3. Henry Berger meint

    12. Oktober 2015 um 10:30

    Die von Ihnen im letzten Abschnitt erwähnte Ehegattenrente ist im Prinzip skandalös. Die monatliche Einbusse von Fr. 1’400.- gegenüber einem Konkubinatspaar ergibt in 15 Jahren (d.h. vor Ende der Lebenserwartung) einen Betrag von Fr. 252’000.- Ich kenne effektiv Paare die haben sich nur aufgrund dieser Diskriminierung scheiden lassen und leben nun halt als Konkubinatspaar zusammen.¨

    Wieso wird dies nicht mehr thematisiert?

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