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Geschacher

1. Oktober 2026 By Manfred Messmer

SnapseedInteressant an den Berner Debatten über die Bilateralen III und das Mercosur-Abkommen sind nicht die Details.

Interessant ist, ob die Schweiz noch fähig ist, komplexe internationale Verträge auszuhandeln, innenpolitisch abzustützen und verbindlich einzugehen. Oder ob sie sich ins geistige Réduit zurückzieht und wartet, bis sich die Welt sortiert hat.

Mercosur zeigt, dass dies kein blosses EU-Problem ist.

Dort geht es weder um dynamische Rechtsübernahme noch um europäische Richter oder institutionelle Anbindung, sondern um ein klassisches Freihandelsabkommen. Trotzdem brauchte es einen aufwendigen parlamentarischen Kompromiss, um eine Mehrheit zustande zu bringen – und nun kommt voraussichtlich das Referendum.

Das System funktioniert also noch: Interessen aushandeln, Verlierer entschädigen, Verbände einbinden, Mehrheiten bauen. Jahrzehntelang galt das als Kern des schweizerischen parlamentarischen Erfolgsmodells.

Doch draussen im Land gilt es zunehmend als Geschacher.

Das Paradox: Je unentbehrlicher internationale Verträge für die Handlungsfähigkeit der Schweiz werden, desto leichter lassen sie sich als Verlust von Souveränität verkaufen. Die Schweiz will die Vorteile der Verflechtung, aber möglichst ohne Verbindlichkeit.

Dazu kommt die Fixierung der Medien aufs Spektakel.

Die Schlagzeilen gehörten dem Entscheid des Ständerats, die Bilateralen III dem Ständemehr zu unterstellen. Seit 1992 weiss man, welche Sprengkraft das haben kann: Beim EWR sagten 50,3 Prozent des Volkes Nein – doch selbst ein knappes Volks-Ja hätte wegen der deutlichen Ablehnung der Kantone nicht genügt.

Bemerkenswert ist jedoch etwas anderes.

Mit 29 zu 15 Stimmen trat die kleine Kammer auf das Paket ein. Drei Tage später, nach Debatten über «Einfallstor», «Monstrosität» und «Kolonialvertrag», war die grundsätzliche Mehrheit nicht zerbrochen.

Damit akzeptiert sie im Grundsatz genau das, was die Gegner ins Zentrum ihrer Kritik stellen: die dynamische Rechtsübernahme und die Streitbeilegung. Den Lohnschutz als innenpolitische Absicherung trägt sie ebenfalls mit.

Der Erfolg der Gegner ist darum ein eigentümlicher.

Sie haben die innenpolitische Hürde erhöht – mit 23 zu 17 Stimmen bei drei Enthaltungen –, aber keine Mehrheit gegen das Paket gefunden. Und es zeigte sich: Die Mehrheit reicht von links bis weit ins bürgerliche Lager.

Die Rhetorik der letzten drei Tage war dramatischer als das Resultat.

Kategorie: schweiz-politik Stichworte: Bilaterale III, Ständerat

Über Manfred Messmer

Der Autor war zwölf Jahre Journalist: Freelancer, zeichnender Redaktor, stv. Chefredaktor, New-York-Korrespondent, Chefredaktor zweier Wochenzeitungen; CEO und Mitherausgeber von bazonline. 1986 bis 2024 Gründer und Senior-Partner messmerpartner PublicRelations.
Sie erreichen mich: arles.prodigy052@passmail.net

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Christoph Gass meint

    1. Oktober 2026 um 16:11

    Als Anwalt sage ich, dass ich (nicht immer) jede Seite eines Vertrages lesen muss. Wenn ich die wichtigsten Punkte kenne und zum Schluss komme, dass man einen bestimmten Vertrag (aus der Sicht einer Vertragspartei) nicht unterschreiben sollte, kann ich mir die Durchsicht etlicher Detailbestimmungen sparen. Aus meiner Zeit in der Grossindustrie habe ich gelernt: nach dem einen Vertrag ist vor dem anderen Vertrag. Wenn es ums Geschäft geht, findet man eine Lösung unabhängig vom Vertragstext. Eine ernüchternde Erfahrung für einen jungen Juristen … Ausserdem: viele Menschen verstehen einen Vertrag nicht, selbst wenn sie ihn durchgelesen haben (das war jetzt polemisch).

    • Manfred Messmer meint

      1. Oktober 2026 um 16:22

      Das Anwaltsgeschäft alter Schule (endete vor vier Jahren), ist eines derjenigen, die aktuell den Bach runter gehen. Weil Verträge werden heute von KI-Programmen geschrieben und dann von KI-Programmen der anderen Seite analysiert. Was noch bleibt, ist die Fähigkeit, das, was KI liefert zu beurteilen. Oder ihr die richtigen Fragen zu stellen.

      • Christoph Gass meint

        1. Oktober 2026 um 16:45

        Genau. Wobei die erfolgreiche Anwaltstätigkeit (wie andere) vom Beziehungsnetz lebt. Mit oder ohne KI.

  2. unterbaselbieter meint

    1. Oktober 2026 um 13:16

    Alle welche sich über die Rahmenverträge öffentlich auslassen frage ich ob sie dieselbigen auch gelesen haben?
    Wohl kaum.

    • Manfred Messmer meint

      1. Oktober 2026 um 15:26

      Ich habe die Verträge auch nicht gelesen, das ist heutzutage auch nicht wichtig. Ich habe sie durch zwei KI -Systemen prüfen, die wichtigsten Punkte herausarbeiten und Widersprüche aufdecken lassen. Dies als Grundlage, habe ich verschiedene Themen bearbeitet, auch dieser Beitrag fusst auf diesen Hintergruninformationen.

      Und wenn Sie jetzt kommen: KI, das ist doch nicht dasselbe wie selbst lesen, stimme ich ihnen zu. Der Aufwand, 1117 Seiten zu lesen, zu analysieren, Schlüsse zu ziehen und Argumente zu formulieren, ist nicht mehr nötig.

      Aber ich nehme an, Sie haben es getan oder flunkern Sie hier einfach nur rum? Und das Nachgeplapper über Elisabeth Schneider-Schneiter (habe ich gelöscht) können Sie sich sparen, weil ich weiss, dass Sie die Dokumente nicht gelesen haben.

      Konkret geht es (auf Deutsch) um folgenden Umfang:

      * Freizügigkeit: 199
      * Luftverkehr: 104
      * Landverkehr: 108
      * Konformitätsbewertungen/MRA: 88
      * Landwirtschaft/Lebensmittelsicherheit: 172
      * Elektrizität: 163
      * Gesundheit: 81
      * Kohäsionsbeitrag: 66
      * EU-Programme: 80
      * Weltraum: 32
      * parlamentarische Zusammenarbeit: 7
      * hochrangiger Dialog: 3
      * begleitende Erklärungen/Konsolidierung: 14

      Total: 1’117 Seiten.

      • Erw.Kobler meint

        1. Oktober 2026 um 18:27

        Das Handbuch meines Elektroautos hat 1282 Seiten, inkl. Navi. Auch nicht gelesen. So gesehen sind 1117 Seiten überschaubar.

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Kommentare

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