
Heute war einer dieser seltenen Momente, in denen ich froh war, nicht in Basel zu wohnen.
Der Moment kam, als ich las, dass Beamte kontrollieren, ob bei der aktuellen Hitzewelle die Temperatur in einer Wohnung tatsächlich über 26 Grad liegt.
Erst wenn diese Marke überschritten wird – was bei über 30 Grad Aussentemperatur, aufgeheizten Strassen und Trottoirs plus hitzestrahlenden Häuserfassaden durchaus vorkommen kann –, darf überhaupt ein Gesuch um die Installation eines Klimageräts eingereicht werden.
Vorausgesetzt, man kann zusätzlich nachweisen, dass sämtliche anderen Massnahmen zur Kühlung von Wohn- und Schlafzimmern ausgeschöpft wurden und trotzdem mehr als 26 Grad herrschen.
Das also war der Moment, in dem ich froh war, im Landkanton zu wohnen. Dort haben derart lebensfremde Ideen einen deutlich schwereren Stand.