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Bilaterale III sind Schweizer Interessenpolitik

25. Februar 2026 By Manfred Messmer

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Es soll unspektakulär gewesen sein, gestern in Brüssel, als der Rat der Europäischen Union (die zuständigen Minister der 27 Mitgliedstaaten) das „EU–Switzerland Package“ verabschiedet haben. So heissen die Bilateralen III offiziell.

Ab heute liegt der Ball in der Schweizer Spielhälfte.

Ab jetzt geht es nicht mehr um Verhandlungsrhetorik, sondern um Entscheide mit Konsequenzen.

Als die Verhandlungen begannen, war das Ziel klar: Marktzugang sichern, institutionelle Fragen klären, Stabilität schaffen. Noch vor einem Jahr waren die Bilateralen III in erster Linie ein wirtschaftliches Sicherungspaket.

Inzwischen hat sich der Kontext verschoben. Pandemie, Energiekrise, der Krieg in der Ukraine – und die neue Unberechenbarkeit der USA unter Präsident Trump – haben die Weltwirtschaft verändert. Der Welthandel fragmentiert sich, Lieferketten werden politisiert, Staaten denken in Resilienz und strategischer Autonomie.

Während die Schweiz noch immer über Souveränität spricht, diskutiert die EU längst über Macht.

Zwar plädiert die EU weiterhin für offene Märkte – aber zunehmend innerhalb eines politisch definierten Europas. Was das konkret bedeutet, hat die Schweizer Industrie kürzlich mit Italien überrascht zur Kenntnis nehmen müssen – die Schweiz gilt als Drittstaat, selbst mitten in Europa.

Was bedeutet: Für die Schweiz ist Europa ein geografischer Raum. Für die 27 Mitgliedstaaten wird es immer stärker zu einem machtpolitisch verstandenen Wirtschaftsraum.

Diese Entwicklung ist nicht unumstritten. In Brüssel ringen industriepolitische Konzepte mit ordnungspolitischen Reflexen. Deutschland pocht auf Wettbewerb, Frankreich auf strategische Industriepolitik. Noch ist offen, wer sich durchsetzt. Aber die Richtung ist unübersehbar.

Selbst in traditionell EU-skeptischen Ländern wie Island (Referendum im August?) oder im EWR-Mitglied Norwegen werden Beitrittsoptionen wieder offen diskutiert – ein Indiz dafür, dass sich der europäische Raum neu ordnet.

Vor diesem Hintergrund findet nun die Schweizer Debatte statt.

Was sich geändert hat: Es geht nicht darum, ob die Schweiz Regeln übernimmt – das tut sie in einem eng verflochtenen Wirtschaftsraum ohnehin. Es geht darum, ob diese Anpassung institutionell abgesichert ist – oder ob sie informell, punktuell und unter wachsender Unsicherheit erfolgt.

Möglicherweise sind die Bilateralen III die letzte Gelegenheit, diese Einbindung verlässlich zu ordnen.

Ein Nein würde nicht einfach den Status quo verlängern. Es würde die Schweiz in eine Phase regulatorischer Erosion führen: Der Marktzugang bliebe formal bestehen, aber seine Bedingungen würden sich zunehmend ausserhalb eines gemeinsamen Rahmens weiterentwickeln.

Die Entscheidung lautet daher nicht Integration oder Unabhängigkeit. Sie lautet: geregelte Einbindung oder strukturelle Unsicherheit.

Die EU hat geliefert. Dieses Paket ist kein Geschenk aus Brüssel. Es ist das Ergebnis schweizerischer Interessenpolitik.

Kategorie: eu-europa, schweiz-politik Stichworte: Bilaterale III

Über Manfred Messmer

Der Autor war zwölf Jahre Journalist: Freelancer, zeichnender Redaktor, stv. Chefredaktor, New-York-Korrespondent, Chefredaktor zweier Wochenzeitungen; CEO und Mitherausgeber von bazonline. 1986 bis 2024 Gründer und Senior-Partner messmerpartner PublicRelations.
Sie erreichen mich: arles.prodigy052@passmail.net

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. unterbaselbieter meint

    25. Februar 2026 um 13:32

    Das Wort „Bilaterale III“ ist ein Etikettenschwindel
    Denn die (seriös genannt) „Rahmenverträge“ gehen weit über das hinaus (wie die früheren „Bilateral“-Schritte). Es ist – so empfinde ich – eine bewusste Irreführung der Bevölkerung der Befürworter. Angesichts dieses Radikalumbaus der Schweiz in jedem Lebensbereich.

  2. Christoph Gass meint

    25. Februar 2026 um 12:04

    Wenn man in Machtblöcken denken will, muss die Schweiz der EU oder dem EWR beitreten. Die Bilateralen III sichern zu einem nicht geringen Preis bestenfalls für eine gewisse Zeit den Goodwill der EU und ihrer Mitgliedsstaaten. Das hat man kürzlich in Italien mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Maschinen aus Nicht-EU und Nicht-EWR Staaten beobachten können. Die Schweiz war vom politischen Goodwill abhängig. Die Bilateralen III hätten in dieser Frage keinen Unterschied gemacht.

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