
Ich bin ja bekennender Fan des Nebelspalters – auch wenn das einige bestreiten. Fakt ist: Wer wissen will, wie die Gegnerschaft der Bilateralen III derzeit argumentiert, kommt am Somm & Feusi-Kanal nicht vorbei.
Man liest den Nebelspalter – und braucht von der Opposition sonst nichts mehr.
Gestern etwa liess Herr Feusi folgende Empörungswelle durchs Netz rollen: „Die EU will Schweizer Bauern und Verarbeiter kontrollieren.“
Wow, denkt sich da der Bauer und der Wutbürger – meist männlich, oft flankiert von russischen Trollkonten –: Die EU schickt also Beamte auf unsere (volksheiligen) Höfe. Wehret den Anfängen!
„Bleiben wir die Schweiz, wie sie ist!“, empört sich ein gewisser Peter Schärli auf X.
Nur: Schon heute übernimmt die Schweiz grosse Teile des EU-Lebensmittelrechts (Hygiene, Rückstände, Deklaration) freiwillig – weil wir sonst schlicht nichts in die EU exportieren dürften.
Mit den Bilateralen III soll das Rad nicht neu erfunden werden. Inskünftig würde das ganze Lebensmittelrecht automatisch nachgeführt.
Ob man das mag, ist offensichtlich eine Frage des 1. August-Nationalismus. Doch Lebensmittelsicherheit liegt nun mal im Interesse aller. Man erinnere sich an die Konservendosen aus Italien oder die berüchtigten Schweizer Ravioli-Büchsen: Man wusste nie so genau, was da drin war.
Was die Kontrolle von Schweizer Bauernhöfe anbelangt, so könnte man, wenn man denn wollte, sich unter DG Health andFood Safety schlau machen oder wie @feusl empfiehlt: #lesenhilft
Oder den Bericht durch ChatGPT zusammenfassen lassen, wie das inzwischen jeder tut, der effizient arbeiten will:
Die General‑Direktion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) erstellt einen mehrjährigen Prüfplan (2021–2025). Für 2024 waren 234 geplante Kontrollen im Agrar‑ und Lebensmittelbereich vorgesehen (davon 134 Audits plus zusätzliche On‑Demand‑Checks.
234 EU-Kontrollen in der gesamten EU-27 mit insgesamt 9.1 Mio. Betrieben.
Nun hätte Feusi nicht bloss eine Wutbürgergeschichte machen, sondern Dynamit finden können. Hier also etwas Nachhilfeunterricht.
Die Frage ist nämlich, ob künftig die teilweise viel strengeren Swiss-finish-Regeln gelten oder ob inländische Regeln auf das EU-Niveau gesenkt werden müssen.
Die Sachlage ist klar: Mit den Bilateralen III übernimmt die Schweiz die EU-Vorschriften, konkret: die EU-Mindeststandards.
Was zur Folge hat, dass die strengeren CH-Regeln nur möglich bleiben, wenn sie sich rechtfertigen lassen „und den Binnenmarkt nicht behindern“.
Auf Brüsselerisch: Ein Land darf keine nationalen Standards einführen (oder eben aufrechterhalten), die faktisch Einfuhren aus der EU behindern (diskriminierendes Handelshemmnis).
Das hat heikle Folgen für in der Schweiz äusserst sensible Bereiche:
Gerade bei Gentechnik, Pflanzenschutzmitteln oder Tierschutz droht ein Zielkonflikt:
Schweizer Standards könnten unter Druck geraten, weil Importe aus der EU nicht durch zu strenge nationale Vorschriften behindert werden dürfen.
Beispiel: Wenn die EU ein Pestizid zulässt, könnte die Schweiz nicht mehr ohne triftigen Grund ein nationales Verbot aufrechterhalten.
Oder: Strengere Tierhaltungsnormen könnten indirekt unterlaufen werden, wenn importierte Eier/Milch/Fleisch unter EU-Niveau hereinkommen.
Fazit: Nicht die Kontrollen auf Schweizer Bauernhöfen, die niederen EU-Standards sind das Dynamit, das die Bilateralen III pulverisieren könnten – gezündet von der Urban-Grünlinken.
PS: Will die Schweiz landwirtschaftliche und andere Produkte in die USA exportieren, gelten US-Gesetze. Interessant wird es schon bald, wenn die Schweiz mit der Trump-Administration ein Handelsabkommen unterzeichnet: Muss die Schweiz hormonbehandeltes Rindfleisch und Chlorhühner aus den USA importieren? Oder Autos unter dem EU-Standard?
Und Gen-Mais?