Alfred Johann David @freddavid2406 hat mir auf X zu meinem Post und dem Artikel der NZZ, wie ich denke, eine ziemlich naheliegende Frage gestellt:
Man kann schon solche Fälle zusammenkonstruieren. Aber das ist doch nicht die Realität? Wie machen das denn vergleichbare EU-Staaten wie Dänemark, Niederlande, Belgien, Schweden, Luxemburg? Werden die alle von nachgereisten Schwiegereltern erdrückt.
Ich habe die Frage an ChatGPT weitergereicht und folgende Antwort erhalten:
EU-Mitgliedsstaaten haben sehr unterschiedliche Regelungen zu Familiennachzug – sowohl in der Definition zulässiger Angehöriger als auch in den Anforderungen. Hier ein Überblick:
Dänemark
- Nur Kernfamilie erlaubt: Ehepartner, minderjährige Kinder, manchmal Eltern (z. B. Pflegefall) – weiter entfernte Verwandte wie Onkel oder Schwiegereltern sind ausgeschlossen.
- Strenge Bedingungen (u. a. Mindestalter 24 Jahre, Nachweis dänischer “Integration”, finanzielle Sicherheitsleistung, Wohnraumanforderung, Sprachprüfung)
- Energisches Vorgehen gegen “Kettendynamiken”: gezielte Begrenzung auf Kernfamilien.
Niederlande
- Auch nur Ehegatten, eingetragene Partner und direkte Nachkommen (<21 Jahre oder abhängig).
- Für Nicht-EU-Familien gelten Einkommenserfordernis (Minimum 120 % Mindestlohn), Integrationsprüfung (Sprachprüfung im Ausland).
- EU-recht öffnet Spielraum: Personen lassen sich z. B. kurz in Belgien nieder, um dann unter freier Personenfreizügigkeit in NL einzureisen (“Belgian Route”).
Belgien
- Transponiert EU‑Familienrichtlinie voll: Ehepartner, Kinder, auch abhängige Eltern erlaubt (keine Einschränkung zugunsten belgischer Staatsbürger).
- Auch “weiter entfernte” Angehörige wie Schwiegereltern möglich, sofern Abhängigkeit nachgewiesen ist.
Schweden
- Schwedische Regelungen richten sich stark nach EU‑Richtlinie: Ehepartner, minderjährige Kinder, abhängige Eltern/Großeltern in Ausnahmefällen.
- Abhängigkeit ist entscheidend: nur enge Angehörige bei gepflegtem Angehörigenstatus.
- Kein staatliches Interesse an umfassendem “Kettennachzug”; die Praxis ist moderat.
Luxemburg
- Drittstaatsangehörige können Familiennachzug beantragen bei Ehepartnern und Kindern;
- Auch Eltern oder andere “familiäre” Verwandte sind möglich, wenn durch den Hauptzuwanderer in Luxemburg unterstützt bzw. verwandt – mit Aufenthaltserlaubnis und Nachweis für Abhängigkeit.
- Erwerbstätigkeit erlaubt – Integration wird allerdings individuell geprüft.
Fazit
- Nur Belgien und Luxemburg ermöglichen unter EU-Richtlinie auch weitere abhängige Angehörige (z. B. Schwiegereltern), sofern realer Unterstützungsbedarf besteht.
- Dänemark, Niederlande, Schweden sind dagegen eher restriktiv – Fokus auf Kernfamilie, mit strengen Integration- und Einkommensvoraussetzungen.
- Schweiz hingegen (Bilaterale III) ermöglicht aktuell weiter gefassten Familiennachzug – insofern hebt sie sich deutlich von den meisten EU-Staaten ab.
Antwort auf Ihre Frage: Nein – es “erdrückt” nicht alle EU-Länder. Nur wenige (z. B. Belgien, Luxemburg) lassen solche Formen des Nachzugs überhaupt zu, und dann ebenfalls unter strengem Nachweis der Abhängigkeit. Die Mehrheit, etwa Dänemark oder die Niederlande, erlaubt das nicht.
Nochmals, in der EU gilt:
EU-Bürger können grundsätzlich ihre direkte Kernfamilie (Ehepartner, Kinder) nachziehen lassen.
• Eltern, Grosseltern, erwachsene Kinder haben ebenfalls Anspruch, wenn anhängig.
• Weiter entfernte Verwandte (z. B. Schwiegereltern) benötigen strikten Abhängigkeitsnachweis und eine explizite Regelung im nationalen Aufenthaltsgesetz – kein automatisches EU-Recht.Der Schlüsselbegriff ist – „kein automatisches EU-Recht“. Was zur abschliessenden Frage führt: Warum geht die Schweiz – gemäss NZZ – weiter als die meisten EU-Staaten (gemäss ChatGPT)?
Daniel Flury meint
Welche Teufelin hat denn bei unseren die Feder geführt?
Mutter Theresa?
Ich war dafür (aber doch nicht zu diesen Bedingungen).