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Spitalirrsinn

19. April 2016 By Manfred Messmer

csm_Haus_Wegman_b61cd66e82 (c) Bild Spital Arlesheim

So sieht es aus: Drei Minuten zu Fuss und ich bin – im Fall der Fälle – im Spital Arlesheim.

Die wollen ihr Angebot ausbauen.

Wenn ich Lust auf einen Spaziergang habe, dann liegt das nächste Spital acht Gehminuten von unserem Haus entfernt – das Spital Dornach.

Die wollen ihr Angebot ausbauen.

Ich kann aber auch in knapp zehn Minuten ins Bruderholz Spital fahren. Oder wenn ich Benzin sparen will, auf halbem Weg in der Birshofklinik Halt machen.

Die bauen ihr Angebot aus.

Ach was soll’s.

Ich will universitäre Spitzenmedizin. Deshalb fahre ich die halbe Stunde mit dem Tram in die Uniklinik Basel – man ist ja umweltbewusst.

Auch die bauen aus.

Gut, ich könnte auch mit dem Bus ins Bethesda.

Die haben ausgebaut.

Muss ich mir irgendwelche Gedanken, über die Kosten machen?

Sicher nicht.

Denn der Kanton Baselland – also auch ich mit meinen Steuern – zahlt schliesslich die Hälfte an meine Spitalkosten.

Und weil er die Fallpauschale für die kantonalen Spitäler noch immer, das heisst, trotz Bundesgerichtsentscheid, auf rekordhohen 10’650 10’150 Franken hält, (Zürich hat auf 9’450 Franken reduziert und spart Millionen), geht das Wettrüsten der Spitäler munter weiter.

Herr Weber, Gesundheitsminister, hat dieses Dossier seit Monaten auf dem Tisch.

Senkt er die Fallpauschale, wie er es im Interesse des Kantons und der Prämienzahler eigentlich tun müsste, geht das Kantonsspital noch vor einer allfälligen Fusion mit den Baslern pleite.

Und die Baselbieter Politiker im Landrat beschäftigen sich mit dem Therwiler Handschlag. Weil man bei diesem Thema völlig unverbindlich auf den Putz hauen kann.

Zu Letzterem morgen mehr in meiner BaZ-Kolumne: „Handschlag als bürgerliche Pflicht?“

Kategorie: Politik Stichworte: Einsichten

Über Manfred Messmer

Der Autor war zwölf Jahre Journalist: Freelancer, zeichnender Redaktor, stv. Chefredaktor, New-York-Korrespondent, Chefredaktor zweier Wochenzeitungen; CEO und Mitherausgeber von bazonline. 1986 bis 2024 Gründer und Senior-Partner messmerpartner PublicRelations.
Sie erreichen mich: arles.prodigy052@passmail.net

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Beat Hermann meint

    19. April 2016 um 22:39

    Die Unfähigkeit, bei uns selbst für Ordnung zu sorgen ist flächendeckend. Die Gesundheitsdirektion ist nur ein Beispiel dazu: Luxussanierungen von Hauptstrassen (zwischenzeitlich hat ja jedes Kaff seine MZH), das Läufelfingerli, die Waldenburgerbahn, nicht genutzte Buslinien, unkontrollierte Kosten (auch in den Gemeinden) zufolge der marschgehalteten HarmoS-Umsetzung, wiederholte Sanierung der BLPK ohne Beitrag der Begünstigten (was in der Privatwirtschaft undenkbar ist), verlauerte Überprüfung der Staatsauftaben, vertrödelte Aufgabenteilung Kanton/fusionierte Gemeinden. Einnahmenseitig: Salina Raurica, Erschliessung Gewergegebiet Bachgraben. 4 von 5 Regierungsräte sind bürgerlich, gestützt durch einen bürgerlichen Landrat. Ich verstehe die kleine Welt zwichen Schönenbuch und Ammel nicht mehr!

  2. M.M. meint

    19. April 2016 um 16:13

    Vom Medienbeuaftragten der Gesundheitsdirektion erreicht uns per Mail folgende Sicht der Dinge:

    Zu deinem Beitrag „Spitalirrsinn“ eine kleine aber wichtige Korrektur. Die Baserate im KSBL war nie so hoch wie Du schreibst.

    Baserate KSBL

    2012: 10175
    2013: 10140
    2014: 10100
    2015/2016: 10100 (Tarifsuisse)
    2015/2016: 9940 (HSK)

    Ein Regierungsrat kann die Behandlungspauschale nicht senken. Tarife von Spitälern werden zwischen Versicherern und Leistungserbringern ausgehandelt. Den Kantonen obliegt die Genehmigung und Festsetzung. Nach Art 46 KVG genehmigt die Kantonsregierung die ausgehandelten Tarife für Spitalleistungen. Die Regierung prüft, ob der Tarifvertrag „mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang“ steht. In den Tarifgenehmigungs- und -festsetzungsverfahren hat der Regierungsrat eine rechtsanwendende Funktion inne (bundesrechtliche Grundlagen). Es besteht hier grundsätzlich kein Spielraum für finanzpolitische, strategische oder standortpolitische Überlegungen beziehungsweise Einflussnahmen. Die Entscheide des Regierungsrates können sowohl von den Versicherern als auch von den Spitälern beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden, was teilweise auch erfolgt ist. Verschiedene Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Spitaltarifen sind nach wie vor umstritten. Mit einer Baserate von CHF 10’100 beispielsweise im 2014 lag das Kantonsspital Baselland im Vergleich zu Kantonsspitälern in „vergleichbaren“ Kantonen (also solchen, die über kein Universitätsspital verfügen) im Mittelfeld.

    • M.M. meint

      19. April 2016 um 16:25

      Also im Kanton Zürich, der ebenfalls unter einem enormen Spardruck steht, läuft das so:

      Den höchsten Beitrag muss die Gesundheitsdirektion leisten. Dort sollen zum Beispiel 130 Millionen Franken gespart werden. Pro Patient entrichtet der Kanton einen gewissen Tarif an die Spitäler. Der Kanton hatte sich dafür eingesetzt, dass die Spitäler die Behandlungstarife senken. Nach zähen Verhandlungen liessen sich die Spitäler schliesslich auf die Senkung ein – daher ist dieser Sparbetrag bereits beschlossene Sache.

      Und so kommuniziert es der Zürcher Regierungsrat im Original (Folie 19):

      Mehrjährige Verträge mit konstanten Spitaltarifen, vereinbart zwischen den Tarifpartnern (Spitäler und Krankenkassen) vor dem Hintergrund der Genehmigungspflicht durch Regierungsrat auf Antrag der
      Gesundheitsdirektion (130 Mio. Franken)

  3. Meury Christoph meint

    19. April 2016 um 10:35

    Die geplante gemeinsame Spitalpolitik mit Basel-Stadt sollte endlich Früchte tragen. Noch ist die Baselbieter Spitalpolitik, welche immer noch im Alleingang agiert, schwer defizitär. Die zweistelligen Millionendefizite belasten die Staatskasse massiv und sind ein eigentlicher Klotz am Bein des Kantons und verhindern letztlich einen Befreiungsschlag und jegliche konstruktiven Gestaltungsmöglichkeiten. Die planlosen Sparpakete der rechtskonservativen Bürgerlichen und neuerdings uferlose Handschlagsgeplänkel sind dabei nur Ablenkungsmanöver und packen das Übel dieses Kantons nicht an der Wurzel. Der Staat muss nicht schlanker werden. Der Staat muss endlich mit innovativen Ideen in die Zukunft starten. Es ist doch deprimierend zu sehen, wie Basel-Stadt prosperiert, während der Landkanton in einer Art Lethargie verharrt und bürgerliche PolitikerInnen immer noch um die heimischen Lagerfeuer tanzen. Es braucht proaktive Kooperationen mit Basel-Stadt. Es braucht die Partizipation mit der Regio. Ein autonomer Kanton Baselland ist ein Anachronismus. Eine rechtsnationale Fiktion.

    • Beat Hermann meint

      19. April 2016 um 22:26

      Wir sind bürgerlich, aber für uns sparen sollen die Anderen!

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