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Herrn Ballmers 30’000 Zusatz-Franken oder: wollen wir tatsächlich kleinlich sein?

20. Dezember 2013 By Manfred Messmer

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Also nun lassen wir mal die ersten Empörungswellen über den Baselbieter „Korruptionsrat“ (Herr Somm in der BaZ) über den Landkanton hinwegschwappen.

Lassen wir die Volksseele kurz vor Weihnachten hochkochen.

Freuen wir uns daran, dass wir alle die Vorurteile über die raffgierigen, eigensüchtigen PolitikerInnen schwarz auf weiss bestätigt bekommen.

Und dann?

Und dann kann man sich mal überlegen, ob man die ganze Sache nicht auch etwas anders bewerten kann.

Selbstverständlich: es wurde offenbar gegen Gesetze verstossen. Das muss unabhängig vom Volkszorn juristisch beurteilt werden.

Aber: ist es tatsächlich derart empörend, wenn Regierungsräte für Zusatzaufgaben in Verwaltungsräten auch zusätzlich entschädigt werden?

Nehmen wir Herrn Ballmer.

30’000 Franken im Jahr hat er in den letzten fünf Jahren mit Verwaltungsratsmandaten hinzuverdient. Klar, ex officio-Mandate, aber zumeist doch mit einem erheblichen zusätzlichen persönlichen Einsatz und Engagement verbunden.

Mein Gott, 30’000 Franken im Jahr zusätzlich für Ämter, bei denen man, wie beispielsweise bei der BKBL oder der Messe Basel und anderen Aktiengesellschaften, für jeden Entscheid persönlich und mit seinem Privatvermögen haftet?

Seien wir also bei der Neuregelung der Honorarfrage nicht gar so kleinlich.

Wer eine zusätzliche Leistung erbringt und Verantwortung trägt, der soll auch zusätzlich entschädigt werden.

Die Regelung in Basel-Stadt scheint fair zu sein und entspricht den Regeln in der Privatwirtschaft: ein Teil geht in die Staatskasse und der andere geht aufs versteuerbare Privatkonto.

Kategorie: Politik Stichworte: Arosa, Basel-Landschaft

Über Manfred Messmer

Der Autor war zwölf Jahre Journalist: Freelancer, zeichnender Redaktor, stv. Chefredaktor, New-York-Korrespondent, Chefredaktor zweier Wochenzeitungen; CEO und Mitherausgeber von bazonline. 1986 bis 2024 Gründer und Senior-Partner messmerpartner PublicRelations.
Sie erreichen mich: arles.prodigy052@passmail.net

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Hp. Weibel meint

    20. Dezember 2013 um 17:21

    Über die Frage, wie kleinlich wir bei solchen Entschädigungen sein sollen, kann man gerne diskutieren und auch anderer Ansicht sein. Wenn aber der Regierungsrat in einem eigenen Dekret (§43 Personaldekret) festhält:
    „Verwaltungsratshonorare sind an die Staatskasse abzuliefern“ dann geht es nur noch um die Frage, ob der Regierungsrat sich an seine eigenen Regeln hält oder nicht. Das ist nicht verhandelbar. Und nur darum geht es hier. Und wer sich nicht an gesetzliche Bestimmungen hält, muss die Konsequenzen tragen. Wie jeder andere Bürger auch. Das ist die rechtliche Seite. „Erst kommt das Fressen und dann die Moral“. Dass es immer schon so war und dass dies schon der Vorgänger gemacht habe ist nicht entschuldbar. Offenbar haben die dieses Jahr neu gewählten Regierungsräte Weber und Lauber mit dieser Tradition bereits gebrochen. Sie haben korrekt abgerechnet.

    • M.M. meint

      20. Dezember 2013 um 18:49

      Dann können wir ja gleich zur Urteilsverkündigung schreiten 🙂

      Ich bin ja gespannt, ob es überhaupt soweit kommen wird.

  2. gotte meint

    20. Dezember 2013 um 14:02

    also wenn man das rechtsgutachten liest, das in der medienmitteilung (http://www.baselland.ch/Newsdetail-Home.309165+M597fa411300.0.html) als rrb bezeichnet wird, kommt man zum schluss, dass sich die haftung der amtspersonen in verwaltungsräten nicht von der haftung der amtspersonen als angestellte des kantons unterscheide. deshalb wurde darauf verzichtet, „Spezialregeln hinsichtlich der Haftung bei Ausübung von Verwaltungsratsmandaten“ aufzustellen. und weil es eben keinen unterschied macht, ob die magistratsperson „direkt“ regiert oder über die beteiligung an öffentlich-rechtlichen unternehmen, wurde entschieden, dass die honorare abzugeben sind. ergo: das haftungsrisiko ist bereits im normalen lohn mitversichert.

  3. Susanne Leutenegger Oberholzer meint

    20. Dezember 2013 um 11:29

    Wie begründen Sie die Aussage, die RegierungsrätInnen würden für die Mandate persönlich mit ihrem Privatvermögen haften? Das trifft m.E. nicht zu.

    • M.M. meint

      20. Dezember 2013 um 12:37

      Mit dem Aktienrecht. Oder haftet im Fall einer Klage gegen den VR der Messe Basel der Kanton? VR sind gegen solche Klagen in der Regel auch (teuer) privatversichert.

      • lilith meint

        20. Dezember 2013 um 19:29

        Ich nehme an, dass Regierungsräte nicht privat sondern durch den Kanton versichert sind, wenn sie von Amtes wegen im VR sind.

    • h,s, meint

      20. Dezember 2013 um 17:39

      Ich bin gleicher Meinung wie SLO. Nur bei Straftaten oder in Falle eines Konkurses könnte ein Haftung vorhanden sein. Aber ein in Besitz des Kantons stehendes Unternehmen das Konkurs anmeldet und entweder die MWSt oder die Sozialabgaben nicht bezahlt hat, ist eher unwahrscheinlich.

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