Gestern habe ich mit dem Gedanken gespielt, mich als Kandidat für den freiwerdenden Regierungsratssitz im Kanton Baselland zu bewerben.
Keine Angst, ich würde ja auch nicht bleiben wollen.
Sondern am zweiten Tag im Amt gleich wieder zurücktreten. Ich wäre der Kandidat, der schon vorher sagt: Mich interessiert der Job nur wegen des Geldes, das man als Regierungsrat verdienen kann.
Wenn man zurücktritt.
Hochgerechnet handelt es sich um einen mit etlichen Diamanten durchwirkten goldenen Fallschirm.
Für mich würde der Tag in der Regierung bedeuten, dass ich für den Rest meines Lebens 42 % vom ordentlichen Gehalt, rund 300’000 solide Schweizer Franken, als Pensionsgeld erhalten würde.
Das wären gut und gerne 10’000 Franken im Monat.
Man kann mich auch einfach so auf den Wahlzettel schreiben. Ab 2’000 Messmer-Stimmen kommt es zu einem zweiten Wahlgang.
Und der Wahlspass dauert noch ein wenig länger.
lilith meint
Toller Businessplan, hat aber m. E. einen Haken:
Dekret
über das Ruhegehalt der Mitglieder des Regierungsrates(1)
C. Leistungen
§ 6 Anspruch auf Ruhegehalt
1 Das Mitglied hat Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn es nach 4 oder mehr Jahren aus dem Amt ausscheidet.
2 Erzielt ein Ruhegehaltsbezüger aus Erwerbstätigkeit ein Einkommen, das zusammen mit dem Ruhegehalt den jeweiligen Lohn eines Regierungsrates übersteigt, wird der Ruhegehaltsanspruch entsprechend gekürzt. Zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden die Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung und anderer Pensionskassen hinzugerechnet.
§ 7(6) Höhe des Ruhegehaltes
1 Das Ruhegehalt beträgt nach 4 Amtsjahren 44% des anrechenbaren Lohnes. Es wird für jedes weitere volle Amtsjahr um 2% bis auf höchstens 60% des anrechenbaren Lohnes erhöht.
2 Für ein Mitglied ohne Kinderrentenanspruch gemäss § 9 Absatz 2 wird vor Erreichen des AHV-Alters eine Zusatzrente in Höhe der Ehepaar-AHV-Maximalrente ausgerichtet.
§ 8 Abfindung
1 Das Mitglied, das ohne Anspruch auf ein Ruhegehalt aus dem Amt ausscheidet, erhält eine Abfindung, die für jedes volle Amtsjahr 16% des letzten anrechenbaren Lohnes beträgt, zuzüglich der allenfalls geleisteten Einkaufssumme.
2 Die Freizügigkeitsvereinbarungen der Beamtenversicherungskasse bleiben vorbehalten.
M.M. meint
Mist auch. Also: wählt mich ja nicht!
schewardnadse meint
Okay, ich hatte es so verstanden, dass die 300’000 Franken bereits die 42 Prozent sind, mea culpa!
Rainmaker meint
Sie könnten damit ja auch auf Kosten des Kantons die notwendigen Stimmen kaufen: Fr. 100 pro Stimme läge kostenneutral durchaus drin, wenn Sie uns nach dem Rücktritt noch rund 30 Jahre erhalten bleiben…
schewardnadse meint
Irgendetwas ist falsch: nach Ihren Berechnungen würde ein Regierungsrat in BL ja über 700’000 Franken jährlich verdienen. Das macht er aber nicht.
M.M. meint
Dann rechnen Sie doch nochmals einfach nach: Wie viel sind 42 % von 300’000? Geteilt durch zwölf.